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1.
Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteile
aller Verträge mit Bremedia - Hendrik Espitalier (im
weiteren auch mit "wir" oder "uns" bezeichnet)
und Ihren Vertragspartnern.
Allen Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Entgegen-stehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers
werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich
vereinbart sind. Neben-abreden und Ergänzungen des Vertrages
sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt
worden sind.
Mit Webseite bezeichnen wir eine evtl. grafisch aufbereitete,
elektronisch gespeicherte Textseite, die evtl. Verweise enthält
und in einem sogenannten Browser angezeigt werden kann.
2.
Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten
Lieferungen und Leistungen. Alle Angebote sind freibleibend. Die
Beauftragung des Vertragspartners ist bindend. Bremedia kann
diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche
Mitteilung ablehnen. Fern-mündliche Aufträge des Vertragspartners
sind nur dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
In jedem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn von uns auftragsgemäß
geliefert oder geleistet wird.
3.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Vertragspartner wird uns rechtzeitig vor vereinbarten Terminen
das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material
zur Verfügung stellen, wobei die Qualität des zur Verfügung
gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich
des Vertragspartners liegt.
Es wird insofern als Hauptleistungspflicht des Vertragspartners
vereinbart, uns alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des
Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen,
Texte, Bilder/Grafiken, Videos, Animationen, Sounds, Logos
usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung
zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder
in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt
und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung der Über-gabe
der vereinbarten und/oder erforderlichen Daten nicht innerhalb
einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, sind wir
berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner versichert, dass die Übergabe, der für
die Auftragserfüllung erforderlichen Daten, an Bremedia
keine Bestimmungen des Datenschutzrechts verletzt. Die entsprechende
Überprüfung der daten-schutzrechtlich zulässigen
Weitergabe dieser Daten obliegt dem Vertrags-partner.
4.
Geltung
Bremedia erbringt ihre Dienste ausschließlich
auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil
des Leistungsvertrages sind.
Nebenabsprachen bestehen nicht. Falls solche vorgenommen werden,
bedürfen sie der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern
rechtsgültig zu unterzeichnen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Mündliche
Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages.
Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist
zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung
besitzt der Kunde ein außergewöhnliches Kündigungsrecht.
Die Änderungen gelten genehmigt, wenn der Kunde nicht
innerhalb von 4 Wochen den Änderungen schriftlich widerspricht.
5.
Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und inclusive der jeweils gültigen,
gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Endpreise ausgewiesen
sind.
Lieferungen und Leistungen, werden entsprechend den schriftlichen
Vereinbarungen mit dem Vertragspartner berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug, berechnet
ab Datum der Rechnung, zu leisten. Dieses gilt auch für die
Abschlagszahlung in Höhe eines Drittels der gesamten Auftragssumme
bei endgültiger Auftrags-erteilung durch den Auftraggeber.
Ab dem Zeitpunkt des Verzuges ist sind wir berechtigt, Zinsen in
Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen und gerichtliche Schritte einzuleiten. Entstehen uns
durch den Zahlungsverzug eigene nachweisbar höhere Zinslasten
und Aufwendungen, so sind wir dazu berechtigt, dem Kunden diese
in vollem Umfang zu berechnen.
7.
Angebot / Abschlüsse / Lieferzeit
Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich
etwas anderes angegeben wird. Unsere Muster und sonstigen Angaben
über die Beschaffenheit der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen
sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich
garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach
völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und
Auftragsbestätigung durch uns. Die Angabe von Lieferterminen
erfolgt unverbindlich, solange sie Bremedia nicht ausdrücklich
schriftlich nach Auftragseingang bestätigt hat.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig,
soweit sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der
Interessen von Bremedia zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine
schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis
und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin-
und Preisänderungen eintreten können.
8.
Abnahme
Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen.
Die Abnahme gilt als stillschweigend angenommen, wenn den
Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht schriftlich
widersprochen wird.
Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis
zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme
nicht widersprochen werden. Der Auftraggeber ist insoweit auf sein
Kündigungs-recht verwiesen.
9.
Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
Alle Urheberrechte bleiben Bremedia vorbehalten. Das
Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit unserer Zustimmung
auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich
bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung
des jeweiligen Projektes vereinbart wird. Für diesen
Fall ist ein angemessenes Nutzungsentgeld festzusetzen.
Davon abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für
eine Webseite auf Dritte übertragen werden kann, müssen
alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen
Schutzvermerke tragen.
Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann,
wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Firma Bremedia OHG stehen die Urheberrechte an von ihr erbrachten
Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten oder
erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche diesbezügliche,
von uns erstellten Abbildungen, Daten oder sonstigen Unterlagen
und Informationen verbleiben im Eigentum von Bremedia.
Nutzungsrechte an den Vorentwürfen, Varianten und Studien
des endgültigen Produkts werden nicht übertragen,
da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung
zur Auswahl eines endgültigen Entwurfs vorbereiten.
Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht
zu, die von Bremedia erstellten Abbildungen, Daten
oder sonstigen Unterlagen und Informationen in dem Umfang
zu verwenden, die im Auftrag vereinbart worden sind. Der Vertragspartner
ist daher insbesondere nicht berechtigt, ohne eine vorherige,
schriftliche Genehmigung von Bremedia von uns erstellte Unterlagen
für andere als im Auftrag genannte Zwecke zu nutzen.
Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern,
durch Dritte nutzen zu lassen oder diese unverändert
zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck selbst oder
durch Dritte zu nutzen.
Das mit dem Vertragspartner vereinbarte Entgelt wird nur für
die einmalige Erstellung der Unterlagen, Abbildungen und Daten
geleistet. Eine mehrfache Nutzung durch den Vertragspartner
ist ohne eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung
durch uns nicht gestattet.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises
verbleiben alle gelieferten Gegenstände einschließlich
der zugehörigen Programme und Dokumentationen im Eigentum des
Anbieters.
10.
Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unwesentliche,
dem Kunden zumutbare Abweichungen von dem vereinbarten Liefer-gegenstand
verpflichten Bremedia nicht zur Gewährleistung. Wir
sind berechtigt, Bearbeitungsaufwand zu berechnen, wenn sich die
Beanstandung als unbegründet herausstellt oder auf einem Bedienungsfehler
beruht.
Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich
schriftlich mitgeteilt werden, in der Regel innerhalb von
fünf Werktagen ab Kenntnisnahme des Mangels.
Internet: Abweichende Darstellungen der programmierten Seite
in den verschiedenen Browser-Versionen sind technisch nicht
zu vermeiden und können vom Auftraggeber nicht beanstandet
werden.
Suchmaschineneintrag: es
werden Homepages, Domainnamen und Webseiten aus dem Internet
bei den im Vertrag vereinbarten Suchmaschinen eingetragen.
Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angemeldeten
Homepages, Domainnamen und Webseiten auch in alle Dienste
aufgenommen werden, da dies ausserhalb unseres Handlungsbereiches
liegt. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
11.
Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus
ergebenden Ansprüche, gilt ausschließlich deutsches
Recht. Erfüllungsort ist Sitz der Firma Bremedia.
12.
Haftung
Das von uns geschaffene Produkt ist nach Wissensstand von Bremedia
eine eigenständige, persönliche geistige Schöpfung.
Die Haftung der Bremedia für leichte und normale Fahrlässigkeit
wird ausgeschlossen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit
von 6 Monaten.
13.
Haftung des Kunden
Die wirtschaftliche Verwertung des Produkts geschieht auf
Risiko des Auftraggebers. Der Kunde haftet für alle Schäden
und Rechtsfolgen, die der Bremedia durch eine missbräuchliche
oder rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen
entstehen.
Der Vertragspartner trägt das Risiko der rechtlichen
Zulässigkeit der Werbung / Information und steht dafür
ein, dass die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden
Daten und Inhalte nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen und
-grundsätze verstoßen. Werden wir von einem Dritten
wegen unzulässiger Inhalte von Werbung und Informationen
des Vertragspartners in Anspruch genommen, so stellt der Vertragspartner
uns von jeder Haftung frei. In jedem Fall ist der Vertragspartner
verpflichtet, uns die hierbei entstehenden gericht-lichen
und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu
erstatten.
Internet: wir weisen darauf
hin, dass Inhalte durch Links verbundener Internetseiten der
ausschließlichen Verantwortungen der Urheber unterliegen.
14.
Datenverarbeitung / Datensicherheit / Geheimhaltung
Der Kunde stellt die Firma Bremedia von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen
Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den
Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden
Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Internet-Teilnehmer
im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, dass
übermittelte Daten von Dritten abgefangen oder umgeleitet
werden können. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf,
wenn er Daten über das Internet verschickt.
Alle an uns übermittelten Daten werden nur zur Vertragsdurchführung
gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine
rechtliche Notwendigkeit besteht. Auf Anforderung des Auftraggebers
sind alle eingereichten Unterlagen und übermittelten
Daten zurückzugeben. Wir sind jedoch berechtigt, vor
der Rückgabe Abschriften und Fotokopien anzufertigen
und zurückzubehalten.
15.
Kündigung und Vertragsdauer
Beide Vertragspartner können bis zur vollständigen Leistungserbringung
jederzeit den Vertrag gemäß §626 BGB aus wichtigem
Grund kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die vereinbarte
Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inklusive
der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt.
Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte
auf den Auftraggeber über. Sämtliche von uns erstellten
Leistungen sind der Bremedia unverzüglich zurückzugeben.
16.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird zwischen den Vertragspartnern schriftlich
festgehalten.
17.
Liefer- und Leistungsfristen
Vereinbarte oder von uns zugesagte Fristen für die Leistung
oder Lieferung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Leistung (Anlieferung der benötigten Unterlagen) durch die
Vertragspartner und evtl. eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten.
Wir sind jederzeit berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.
Von Bremedia nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb
oder in dem Geschäftsbetrieb von Subunternehmern (freiberuflicher
Design-Bereich) oder Vorlieferanten berechtigen uns, die vereinbarte
Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender
Unmöglichkeiten, vom Vertrag, zurückzutreten.
Kann nur teilweise geleistet werden, gilt das Rücktrittsrecht
der Bremedia auch für diesen Teil des Auftrages.
In diesem Falle steht dem Vertragspartner kein Ersatzanspruch
oder Schadensersatz-anspruch irgendwelcher Art gegen uns zu.
Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen
sowie mehrfache Nachbesserungen und Nachlieferungen zu erbringen,
auch hinsichtlich einer Teilleistung. Der Vertragspartner hat uns
in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren.
18. Schlussbestimmungen
/ salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder
werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen
Fall verpflichtet, an der Vereinbarung einer rechtswirksamen
Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
möglichst nahe kommt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung
zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am
nächsten kommt.
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