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Bremedia - Entwicklung Neuer Medien, Hendrik Espitalier
Entenpfuhl 5
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Rechtliche Hinweise

Verantwortlichkeit

Bremedia ist als Inhaltsanbieter nach § 8 Abs.1 des Teledienstegesetzes (TDG) für die eigenen Informationen, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Link vermittelt Bremedia insofern den Zugang zu fremden Informationen.

Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Bremedia hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Bremedia ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten.

Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von Internetseiten von Bremedia von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

Urheberrecht

Copyright 2003 Bremedia. Alle Rechte vorbehalten.

Alle Texte, Bilder, Graphiken und Programme sowie ihre Darstellung unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Web-Sites verwendet werden.

Einige Bremedia-Internet-Seiten können auch Bilder, Texte und andere Inhalte enthalten, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben.

Handelsmarken
Wo nicht anders angegeben, sind alle auf den Bremedia-Internet-Seiten genannten Handelsmarken gesetzlich geschützte Warenzeichen der jeweiligen Inhaber.

Gewährleistung
Die Informationen stellt die Bremedia ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung jedweder Art, sei sie ausdrücklich oder stillschweigend, zur Verfügung. Ausgeschlossen sind auch alle stillschweigenden Gewähr-leistungen betreffend die Handelsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Zwecke oder den Nichtverstoß gegen Gesetze und Patente. Auch wenn wir davon ausgehen, dass die von uns gegebenen Informationen zutreffend sind, können sie dennoch Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten.
Jegliche Haftung durch Bremedia ist daher ausgeschlossen.

In die Zukunft gerichtete Aussagen
Viele Internetseiten enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Überzeugungen der Bremedia-Geschäftsführung aufbauen. Mit der Verwendung von Worten wie "planen", " beabsichtigen", "rechnen mit", "schätzen" oder "erwarten" auf diesen Internetseiten wird bezweckt, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu identifizieren. Derartige Aussagen geben die Sicht von Bremedia im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wieder zum Zeitpunkt, als sie getätigt wurden und unterliegen Risiken und Unsicherheiten.
Viele und unvorhersehbare Einflüsse können dazu führen, dass die tatsächlichen Resultate erheblich abweichen von den hier gegebenen Einschätzungen. Zu solchen Einflüssen gehören neben anderen Veränderungen in der allgemeinen wirtschaftlichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen in Wechselkursen und Zinsniveaus, Einführung von Wettbewerberprodukten, unzureichende Akzeptanz von neuen Produkten und Dienstleistungen und Veränderungen in der Unternehmensstrategie.
Bremedia weist jede Absicht oder Verpflichtung von sich, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren.

AGB

1. Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteile aller Verträge mit Bremedia - Hendrik Espitalier (im weiteren auch mit "wir" oder "uns" bezeichnet) und Ihren Vertragspartnern.
Allen Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegen-stehende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Neben-abreden und Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von uns bestätigt worden sind.
Mit Webseite bezeichnen wir eine evtl. grafisch aufbereitete, elektronisch gespeicherte Textseite, die evtl. Verweise enthält und in einem sogenannten Browser angezeigt werden kann.

2. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag spezifizierten Lieferungen und Leistungen. Alle Angebote sind freibleibend. Die Beauftragung des Vertragspartners ist bindend. Bremedia kann diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen. Fern-mündliche Aufträge des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. In jedem Fall kommt der Vertrag zustande, wenn von uns auftragsgemäß geliefert oder geleistet wird.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Vertragspartner wird uns rechtzeitig vor vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material zur Verfügung stellen, wobei die Qualität des zur Verfügung gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt.
Es wird insofern als Hauptleistungspflicht des Vertragspartners vereinbart, uns alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen, Texte, Bilder/Grafiken, Videos, Animationen, Sounds, Logos usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung der Über-gabe der vereinbarten und/oder erforderlichen Daten nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Vertragspartner versichert, dass die Übergabe, der für die Auftragserfüllung erforderlichen Daten, an Bremedia keine Bestimmungen des Datenschutzrechts verletzt. Die entsprechende Überprüfung der daten-schutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt dem Vertrags-partner.

4. Geltung
Bremedia erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Leistungsvertrages sind.
Nebenabsprachen bestehen nicht. Falls solche vorgenommen werden, bedürfen sie der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern rechtsgültig zu unterzeichnen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Leistungsvertrages.
Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außergewöhnliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen den Änderungen schriftlich widerspricht.

5. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und inclusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Endpreise ausgewiesen sind.
Lieferungen und Leistungen, werden entsprechend den schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner berechnet.


6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ohne Abzug, berechnet ab Datum der Rechnung, zu leisten. Dieses gilt auch für die Abschlagszahlung in Höhe eines Drittels der gesamten Auftragssumme bei endgültiger Auftrags-erteilung durch den Auftraggeber.
Ab dem Zeitpunkt des Verzuges ist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und gerichtliche Schritte einzuleiten. Entstehen uns durch den Zahlungsverzug eigene nachweisbar höhere Zinslasten und Aufwendungen, so sind wir dazu berechtigt, dem Kunden diese in vollem Umfang zu berechnen.

7. Angebot / Abschlüsse / Lieferzeit
Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und Auftragsbestätigung durch uns. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich, solange sie Bremedia nicht ausdrücklich schriftlich nach Auftragseingang bestätigt hat.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber unter Berücksichtigung der Interessen von Bremedia zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.

8. Abnahme
Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen.
Die Abnahme gilt als stillschweigend angenommen, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht schriftlich widersprochen wird.
Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen.
Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden. Der Auftraggeber ist insoweit auf sein Kündigungs-recht verwiesen.

9. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
Alle Urheberrechte bleiben Bremedia vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird. Für diesen Fall ist ein angemessenes Nutzungsentgeld festzusetzen.
Davon abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Webseite auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Firma Bremedia OHG stehen die Urheberrechte an von ihr erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche diesbezügliche, von uns erstellten Abbildungen, Daten oder sonstigen Unterlagen und Informationen verbleiben im Eigentum von Bremedia.
Nutzungsrechte an den Vorentwürfen, Varianten und Studien des endgültigen Produkts werden nicht übertragen, da diese lediglich die Entwicklung und Entscheidungsfindung zur Auswahl eines endgültigen Entwurfs vorbereiten.
Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht zu, die von Bremedia erstellten Abbildungen, Daten oder sonstigen Unterlagen und Informationen in dem Umfang zu verwenden, die im Auftrag vereinbart worden sind. Der Vertragspartner ist daher insbesondere nicht berechtigt, ohne eine vorherige, schriftliche Genehmigung von Bremedia von uns erstellte Unterlagen für andere als im Auftrag genannte Zwecke zu nutzen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, diese zu verändern, durch Dritte nutzen zu lassen oder diese unverändert zu einem anderen als im Auftrag angegebenen Zweck selbst oder durch Dritte zu nutzen.
Das mit dem Vertragspartner vereinbarte Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung der Unterlagen, Abbildungen und Daten geleistet. Eine mehrfache Nutzung durch den Vertragspartner ist ohne eine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht gestattet.
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verbleiben alle gelieferten Gegenstände einschließlich der zugehörigen Programme und Dokumentationen im Eigentum des Anbieters.

10. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unwesentliche, dem Kunden zumutbare Abweichungen von dem vereinbarten Liefer-gegenstand verpflichten Bremedia nicht zur Gewährleistung. Wir sind berechtigt, Bearbeitungsaufwand zu berechnen, wenn sich die Beanstandung als unbegründet herausstellt oder auf einem Bedienungsfehler beruht.
Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen ab Kenntnisnahme des Mangels.
Internet: Abweichende Darstellungen der programmierten Seite in den verschiedenen Browser-Versionen sind technisch nicht zu vermeiden und können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden.

Suchmaschineneintrag: es werden Homepages, Domainnamen und Webseiten aus dem Internet bei den im Vertrag vereinbarten Suchmaschinen eingetragen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die angemeldeten Homepages, Domainnamen und Webseiten auch in alle Dienste aufgenommen werden, da dies ausserhalb unseres Handlungsbereiches liegt. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.

11. Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche, gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Sitz der Firma Bremedia.

12. Haftung
Das von uns geschaffene Produkt ist nach Wissensstand von Bremedia eine eigenständige, persönliche geistige Schöpfung.
Die Haftung der Bremedia für leichte und normale Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungszeit von 6 Monaten.

13. Haftung des Kunden
Die wirtschaftliche Verwertung des Produkts geschieht auf Risiko des Auftraggebers. Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die der Bremedia durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der bereitgestellten Dienstleistungen entstehen.
Der Vertragspartner trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung / Information und steht dafür ein, dass die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden Daten und Inhalte nicht gegen Wettbewerbsbestimmungen und -grundsätze verstoßen. Werden wir von einem Dritten wegen unzulässiger Inhalte von Werbung und Informationen des Vertragspartners in Anspruch genommen, so stellt der Vertragspartner uns von jeder Haftung frei. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, uns die hierbei entstehenden gericht-lichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

Internet: wir weisen darauf hin, dass Inhalte durch Links verbundener Internetseiten der ausschließlichen Verantwortungen der Urheber unterliegen.

14. Datenverarbeitung / Datensicherheit / Geheimhaltung
Der Kunde stellt die Firma Bremedia von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Für den Fall des Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Internet-Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, dass übermittelte Daten von Dritten abgefangen oder umgeleitet werden können. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf, wenn er Daten über das Internet verschickt.
Alle an uns übermittelten Daten werden nur zur Vertragsdurchführung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine rechtliche Notwendigkeit besteht. Auf Anforderung des Auftraggebers sind alle eingereichten Unterlagen und übermittelten Daten zurückzugeben. Wir sind jedoch berechtigt, vor der Rückgabe Abschriften und Fotokopien anzufertigen und zurückzubehalten.

15. Kündigung und Vertragsdauer
Beide Vertragspartner können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertrag gemäß §626 BGB aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigt der Auftraggeber, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase inklusive der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt.
Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. Sämtliche von uns erstellten Leistungen sind der Bremedia unverzüglich zurückzugeben.

16. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang wird zwischen den Vertragspartnern schriftlich festgehalten.

17. Liefer- und Leistungsfristen
Vereinbarte oder von uns zugesagte Fristen für die Leistung oder Lieferung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung (Anlieferung der benötigten Unterlagen) durch die Vertragspartner und evtl. eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. Wir sind jederzeit berechtigt, auch Teilleistungen auszuführen.
Von Bremedia nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb oder in dem Geschäftsbetrieb von Subunternehmern (freiberuflicher Design-Bereich) oder Vorlieferanten berechtigen uns, die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeiten, vom Vertrag, zurückzutreten.
Kann nur teilweise geleistet werden, gilt das Rücktrittsrecht der Bremedia auch für diesen Teil des Auftrages. In diesem Falle steht dem Vertragspartner kein Ersatzanspruch oder Schadensersatz-anspruch irgendwelcher Art gegen uns zu.
Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen sowie mehrfache Nachbesserungen und Nachlieferungen zu erbringen, auch hinsichtlich einer Teilleistung. Der Vertragspartner hat uns in diesem Fall eine angemessene Nachlieferungsfrist zu gewähren.

18. Schlussbestimmungen / salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Vereinbarung einer rechtswirksamen Bestimmung mitzuwirken, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine Regelung zu setzen, die dem Zweck der Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt.